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Wassergeld, Grundgebühr, Abschläge, Anschlussbeitrag

Wassergeld, Grundgebühr, Abschläge, Anschlussbeitrag

Der Wasserpreis beträgt je cbm 1,95 Euro plus 7 % MwSt. Monatliche Grundgebühren für Wasserzähler ab 01.01.2024:

bis Qn 2,5 bzw. Q3=4

bis 5 cbm

12,60

Euro im Monat,

Qn 6 bzw. Q3=10

7 – 12 cbm

21,50

Euro im Monat,

Qn 10 bzw. Q3=16

20 cbm

25,00

Euro im Monat,

Qn 15 bzw. Q3=25

50 mm Großwasserzähler

43,60

Euro im Monat,

Qn 40 bzw. Q3=63

80 mm Großwasserzähler

54,40

Euro im Monat,

Qn 60 bzw. Q3=100

100 mm Großwasserzähler

62,00

Euro im Monat,

Qn 150 bzw. Q3=250

150 mm Großwasserzähler

85,20

Euro im Monat,

Qn 15 bzw. Q3=25

50 mm Verbundzähler

95,80

Euro im Monat,

Qn 40 bzw. Q3=63

80 mm Verbundzähler

117,60

Euro im Monat,

Qn 60 bzw. Q3=100

100 mm Verbundzähler

151,40

Euro im Monat,

Qn 150 bzw. Q3=250

150 mm Verbundzähler

185,90

Euro im Monat.

Die Gebühr für Unterzähler beträgt 5,00 € im Monat.

Diesen Gebühren wird die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) von 7,0 % hinzugerechnet.

Abschläge:

Die Abschläge für die Wasser- und Abwassergebühren, werden bei einem Neubau von Wohnhäusern nach den von Ihnen mitgeteilten bzw. uns bekannten Personenzahlen festgesetzt. Die weitere Festsetzung der Abschlagshöhen aller Objekte, erfolgt nach den Vorjahresverbräuchen bei der Erstellung der Gebührenbescheide zur Jahresabrechnung  automtisch.
Bei gewerblich genutzten Einheiten erfolgt die Festsetzung wenn möglich, nach Absprache mit dem Eigentümer.
Sollten Sie eine Änderung der Abschlagshöhe wünschen, z. B. nach Änderung der Personenzahl, teilen Sie uns dieses bitte per Brief oder Mail kurz mit. Dadurch können eventuell sich ergebende hohe Nachforderungen oder Guthaben aus der Jahresabrechnung vermieden werden.
Grundsätzlich werden 10 Abschläge im Jahr erhoben, immer zum 5. eines jeden Monats.

Anschlussbeitrag:

Der Anschlussbeitrag beträgt je qm der nach der zulässigen Ausnutzbarkeit ermittelten Grundstücksfläche 1,02 Euro. Diesem Anschlussbeitrag wird die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) von 19,0 % hinzugerechnet.

Maßstab für den Anschlussbeitrag ist die Grundstücksfläche. Dabei wird die Grundstücksfläche entsprechend der Ausnutzbarkeit mit einem Vomhundertsatz vervielfacht, der im einzelnen beträgt:

1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 100 v.H.
2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 140 v.H.
3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 180 v.H.
4. bei viergeschossiger Bebaubarkeit 210 v.H.
5. bei fünfgeschossiger Bebaubarkeit 240 v.H.
6. bei sechsgeschossiger Bebaubarkeit 260 v.H.
7. für jedes weitere Geschoss zusätzlich 10 v.H.

Bei Grundstücken in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten werden die sich nach Ziffer 1 - 7 ergebenden Vomhundertsätze um 50 Prozentpunkte erhöhen.

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Zuständige Stelle

Eigenbetrieb Wasserwerk

Eigenbetrieb - Wasserwerk

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

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