Inhalt

Bestattungsformen

Für die Bestattung einer verstorbenen Person kann die Form der Erdbestattung oder Aschenbeisetzung gewählt werden. Die Bestattungsform hat Einfluss auf die möglichen Grabarten.

Die Erdbestattung der Toten (Leichen, Tot- und Fehlgeburten) erfolgt grundsätzlich in einem Sarg der in das Erdreich herabgelassen wird. Die Ruhefrist beträgt aufgrund der Bodenverhältnisse 30 Jahre, bei Verstorbenen unter 5 Jahren endet die Frist nach 25 Jahren.

Aschenbeisetzungen erfolgen in der Regel in den versiegelten Aschekapseln mit einer optionalen Überurne (s.g. Schmuckurne). Urnen können in der Erde und im Wurzelbereich von Bäumen mit einer 25jährigen Ruhefrist beisetzt werden. Erfolgt die Beisetzung der Urne in einer Urnennische in der Urnenwand, beträgt die Ruhefrist 20 Jahre. Des Weiteren können Aschen auf einem festgelegten Bereich des Friedhofes durch Verstreuung beigesetzt werden, wenn der/die Verstorbene dies vorher schriftlich bestimmt hat.