Rückgabe von Grabstätten
Sollte Ihnen die Grabpflege nicht mehr möglich sein, kann das Grab gegen Gebühr vorzeitig an die Stadt zurückgegeben werden. Die Grabstätte wird abgeräumt und bis zum Ablauf von der Stadt unterhalten.
Sollte Ihnen die Grabpflege nicht mehr möglich sein, kann das Grab gegen Gebühr vorzeitig an die Stadt zurückgegeben werden. Die Grabstätte wird abgeräumt und bis zum Ablauf von der Stadt unterhalten.