Kommunale Wärmeplanung
Ein wichtiger Baustein für eine klimaneutrale Wärmeversorgung der Gebäude in Bergneustadt ist die Kommunale Wärmeplanung. Darunter versteht man eine strategische Planung auf kommunaler Ebene zur langfristigen Gestaltung der Wärmeversorgung. Dabei werden der Ist-Zustand der Wärmeversorgung und die Potenziale für Erneuerbare Energien erfasst. Unter Berücksichtigung dieser Informationen werden perspektivische Maßnahmen zur Entwicklung der zukünftigen Wärmeversorgung festgelegt.
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, eine ökologische, ökonomische, sozialverträgliche und versorgungssichere Wärmelösung als langfristige Perspektive für die Kommunen aufzuzeigen. In der Praxis bedeutet dies, für jedes Gebäude die zukünftig optimale Wärmeversorgung zu ermitteln. Dabei wird ein sogenannter Transformationspfad für eine klimafreundliche Wärmewende vor Ort entworfen.
Ausgehend von den lokalen Gegebenheiten und der vorhandenen Infrastruktur werden Handlungsoptionen abgewogen und Maßnahmen entwickelt, um den Zielzustand der Klimaneutralität zu erreichen. Der Transformationspfad wird dabei regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst, um die Wärmeplanung an die bestehenden Rahmenbedingungen anzupassen.
Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung ist ein Zielszenario für die klimaneutrale Wärmeversorgung in Bergneustadt. Der Transformationspfad zeigt den Weg zur Umsetzung dieses Zielszenarios durch kurz- und mittelfristige Maßnahmen auf.
Rechtsgrundlage sind das zum 01.01.24 in Kraft getretene Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) und das Landeswärmeplanungsgesetz NRW(LWPG) vom 20.12.2024. Das LWPG verpflichtet Kommunen als planungsverantwortliche Stelle zur Aufstellung von Wärmeplanungen. Der Wärmeplan für die Stadt Bergneustadt ist dabei gemäß WPG bis zum 30. Juni 2028 zu erstellen. Die kommunale Wärmeplanung ist als ein Fachgutachten zu verstehen. Die Ergebnisse werden im Anschluss der Bürgerschaft zu Ihrer zukünftigen Sanierungsplanung zur Verfügung gestellt.
Im Sommer 2023 wurde für die Wärmeplanung im weiteren Stadtgebiet ein entsprechender Förderantrag bei der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gestellt. Aufgrund der oben genannten Entwicklung, durch die die Wärmeplanung zur verpflichtenden Aufgabe für Kommunen wurde, wurde die zuvor bewilligte Förderung jedoch widerrufen. Die Finanzierung der Wärmeplanung ist dennoch gesichert, da die höhere Konnexitätszahlung des Landes NRW die Finanzierungdieser Pflichtaufgabe ermöglicht.
Im Rahmen des Beschlusses des Klimaschutzkonzeptes erfolgte in der Ratssitzung am 16. August 2023 eine Absichtserklärung des Rates, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Der Auftrag zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wurde am 20. August 2024 vergeben. Am 7. Mai 2025 wurden erste Ergebnisse in Form einer Zwischenpräsentation im Stadtrat vorgestellt. Anschließend folgte am 23. Juni 2025 eine für alle Interessierten offene Bürgerveranstaltung im Krawinkel-Saal. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 26. September bis zum 27. Oktober 2025.
Der Rat der Stadt Bergneustadt hat am 14.01.2026 die Kommunale Wärmeplanung in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Hervorzuheben ist, dass der Beschluss der Wärmeplanung gemäß § 23 Abs. 4 WPG allein keine rechtlichen Auswirkungen hat und keine einklagbaren Rechte oder Pflichten begründet.
Hierdurch werden noch keine grundstücksbezogenen Wärmenetzgebiete ausgewiesen.