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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheingung ist erforderlich zur Bildung von Wohnungeigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz.


Daneben ist die notarielle Beurkundung der Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich, sofern das Wohnungseigentum veräußert wird oder im Grundbuch eingetragen werden soll.
Die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung setzt einen formlosen schriftlichen Antrag voraus.

Die Zulässigkeitsvoraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen bestimmen sich jeweils nach der Lage des Einzelfalles.

Zuständig für die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheingung ist die Bauaufsicht beim Oberbergischen Kreis.

Vordrucke Baugenehmigungsverfahren