Lärmaktionsplan Stufe 4
Bekantmachungsanordnung Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplan Stufe 4
Der Rat der Stadt Bergneustadt hat in seiner Sitzung am 24.04.2024 den Lärmaktionsplan Stufe 4 beschlossen.
Gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Anhang V der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen die Kommunen Lärmaktionspläne aufstellen.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat die Lärmkartierung für die Städte und Gemeinden abgeschlossen. Die Lärmkarten werden in der EU seit 2022 nach neuen und einheitlich anzuwendenden Berechnungsverfahren erstellt, damit die Ergebnisse zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbar sind.
Unter dem Link http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de kann eine Übersichtskarte mit den betroffenen Gebäuden eingesehen werden.
Die Hauptlärmquelle beruht ausschließlich auf der Bundesstraße 55 (Kölner Straße, Olper Straße), zwischen Stadtgrenze Gummersbach und Einmündung zur L 173 in Pernze.
Die Überprüfung der Stufe 3 ergab, dass eine Aktualisierung der Daten im Sinne einer Fortschreibung ausreichend ist. Der bestehende Lärmaktionsplan Stufe 3 wurde überarbeitet.
Betroffene können einen formlosen Antrag beim Landesbetrieb stellen.