Inhalt

Mahnung

Mahnung

Die Mahnung besteht in der Aufforderung an den Schuldner, einen bestimmten durch Leistungsbescheid bereits angeforderten fälligen Geldbetrag einschliesslich der Kosten der Mahnung bis zum Ablauf der Mahnfrist (regelmässig 1 Woche) zur Vermeidung des Verwaltungszwangsverfahrens an die Stadtkasse zu zahlen.

Welche Gebühren fallen an?

bis 50,00 Euro einschl. = 6,00 Euro,
von dem Mehrbetrag = 1 v.H.
jedoch höchstens 52,00 Euro,wenn neben den Mahngebühren auch Säumniszuschläge gemäss § 240 AO oder § 12 Abs.1 Nr. 5b KAG NRW 

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 2 - Finanzen

FB 2 - Finanzen

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt