Personalausweis
Personalausweis vorläufiger Personalausweis
Allgemeine Informationen
Personalausweise sind persönlich zu beantragen.
Der Personalausweis wird durch die Bundesdruckerei Berlin erstellt. Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre. Bei Personen im Alter unter 24 Jahren ist die Gültigkeitsdauer auf 6 Jahre beschränkt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Ein neuer Ausweis muss beantragt werden, wenn sich z.B. der Familienname durch Eheschließung ändert.
Ausnahme: Bei Wohnort- oder Wohnungswechsel wird die Anschrift durch ein Adressetikett geändert. Ebenso der Chip im Personalausweis.
Bei Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Unterschrift der Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten erforderlich.
Bei der Beantragung ist die Vorsprache des Kindes sowie mindestens eines Sorgeberechtigten zwingend erforderlich!
Kann nur ein Sorgeberechtigter anwesend sein, muss der abwesende Sorgeberechtigte die Zustimmungserklärung ausfüllen und dessen Ausweisdokument bzw. eine Kopie vorgelegt werden.
Ist ein Elternteil allein sorgeberechtigt, ist hierüber ein entsprechender Nachweis zu führen (Bescheinigung des Jugendamtes, Negativbescheinigung)!
Zustimmungserklärung der Eltern
In dringenden Fällen (z.B. kurzfristige Auslandsreise) kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis beträgt 10 EUR. Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig.
Zu erwartende Bearbeitungsdauer: ca. 3 Wochen.
Der Personalausweis kann nicht nur als klassischer Sichtausweis wie bisher genutzt werden, sondern hat darüber hinaus noch drei weitere elektronische Funktionen zu bieten:
1. Speicherung biometrischer Merkmale
(biometrietaugliches Passfoto und Fingerabdruck)
2. Elektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion)
- Nachweis über seine Identität
Kurz: „das bin ich“
3. Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
- Rechtsverbindliche Willenserklärung
Kurz: „das will ich“
Für jede Person, die einen neuen Personalausweis bei Ihrer Pass- und Personalausweisbehörde beantragt, besteht die Möglichkeit, die neuen elektronischen Funktionen zu nutzen.
Es besteht allerdings nicht die Pflicht dazu.
Welche Gebühren fallen an?
Für alle Bürger über 24 Jahren beträgt die Gebühr 37,00 Euro;
Für alle Bürger unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 22,80 Euro;
Welche Unterlagen werden benötigt?
1. Aktuelles biometrietaugliches Passbild oder benutzen Sie unseren Self-Service Terminal (hierfür ist ein privatrechtliches Nutzungsentgeld in Höhe von 5,00 Euro zu entrichten).
2. der alte Personalausweis, Kinderreisepass bei erstmaliger Antragstellung oder ggf. Geburtsurkunde
3. Gebühr direkt bei Beantragung