Tierkörperbeseitigung
Tierkörperbeseitigung
Grundsätzlich gilt, das Tierkörper und Tierkörperteile in zugelassenen Tierkörperbeseitigungsanstalten zu beseitigen sind. Die Meldepflicht über tote Tiere obliegt dem Besitzer des Tieres oder dem Eigentümer des Grundstückes, auf dem fremde oder herrenlose Tiere (z.B. Wild), Hunde oder Katzen aufgefunden werden. Die Anzeige hat unverzüglich zu erfolgen. Rechtsgrundlage ist das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz vom 25.01.2004 (BGBl I S. 82).
Verendete Nutztiere werden abgeholt durch den Dienstleister
SARIA A/S GmbH & Co. KG
Norbert-Rethmann-Platz 1
59379 Selm
Telefon: +49 2592 210 0
Weitere Informationen dazu erhalten Sie über: https://saria.de/services/sonstige-tierhaltung/