Inhalt

Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Ansprechpunkt

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

Zuständige Stelle

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Frist

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.11.2015
Fachlich freigegeben durch:

BMI, Dr. Laier, RL VII2

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 3 - Bildung, Soziales, Ordnung, Bürgerservice

Stadt Bergneustadt

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

Kontakt