Inhalt

Hundehaltung Abmeldung

Hunde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen, müssen bei der Behörde abgemeldet werden, wenn sie beispielsweise sterben oder abgegeben werden.

Volltext

Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes. 

Sie sind auch verpflichtet, der Behörde zu melden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse an einem solchen Hund ändern (Abmeldung), also wenn

  • der Hund gestorben ist
  • der Hund abgegeben worden ist
  • der Hund abhandengekommen ist
  • Sie das Eigentum an dem Hund aufgegeben haben.

Für folgende Hunde ist eine Haltungserlaubnis und damit auch eine Abmeldung erforderlich:

  • Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
  • Hunde zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
  • Hunde, die aufgrund behördlicher Feststellung als gefährlich gelten.

Voraussetzungen

Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

Erforderliche Unterlagen

  • Vorhandene Erlaubnis

Kosten

Keine

Frist

Sobald der Hund gestorben ist beziehungsweise nicht mehr im Eigentum oder Besitz des Erlaubnisinhabers steht, ist dies der Behörde anzuzeigen (Abmeldung).

Rechtsgrundlage(n)

§ 8 Absatz 1 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) 

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 3 - Bildung, Soziales, Ordnung, Bürgerservice

Stadt Bergneustadt

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

Kontakt

Yannek Lang