Kinderreisepass beantragen
Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.
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Bei Auslandsreisen benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Ausweisdokument. Dafür kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Wichtig: Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.
Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.
- § 15 Passverordnung (PassV) (Gebühren)
- § 4 Passverordnung (PassV) (Lichtbild)
- § 25 Passgesetz (PassG) (Ordnungswidrigkeiten)
- § 19 Passgesetz (PassG) (Zuständigkeit)
- § 6 Passgesetz (PassG) (Ausstellung eines Passes)
- § 5 Passgesetz (PassG) (Gültigkeitsdauer)
- § 4 Passgesetz (PassG) (Passmuster)
- § 1 Passgesetz (PassG) (Passpflicht)
- Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens (BGBl. I 2023 Nr. 271, vom 8. Oktober 2023)