Gehörlosengeld
Gehörlosengeld
Menschen mit angeborener oder bis zum 7. Lebensjahr erlittener Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit können auf Antrag Gehörlosengeld erhalten, um die durch Gehörlosigkeit bedingten Mehraufwendungen auszugleichen.
- Das Gehörlosengeld wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt.
- Anträge erhalten sie beim Aufgabenbereich Soziales der Stadt Bergneustadt.
- Die Anträge werden von dort weitergeleitet an den Landschaftsverband Rheinland.