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Gehörlosengeld

Gehörlosengeld

Menschen mit angeborener oder bis zum 7. Lebensjahr erlittener Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit können auf Antrag Gehörlosengeld erhalten, um die durch Gehörlosigkeit bedingten Mehraufwendungen auszugleichen.
  • Das Gehörlosengeld wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt.
  • Anträge erhalten sie beim Aufgabenbereich Soziales der Stadt Bergneustadt.
  • Die Anträge werden von dort weitergeleitet an den Landschaftsverband Rheinland.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 3 - Bildung, Soziales, Ordnung, Bürgerservice

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

Kontakt

Sabine Busse