Jahresrechnung
Jahresrechnung
In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirt-schaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nach-zuweisen.
Die Jahresrechnung wird vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt. Der Bürgermeister leitet sie dem Rat innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushalts-jahres zu.
Die Jahresrechnung der Stadt Bergneustadt liegt mit dem Rechenschaftsbericht nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt an sieben Tagen öffentlich zur Einsichtnahme aus.