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Jahresrechnung

Jahresrechnung

In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirt-schaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nach-zuweisen.

Die Jahresrechnung wird vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt. Der Bürgermeister leitet sie dem Rat innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushalts-jahres zu.

Die Jahresrechnung der Stadt Bergneustadt liegt mit dem Rechenschaftsbericht nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt an sieben Tagen öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 2 - Finanzen

FB 2 - Finanzen

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

Kontakt

Petra Stoffel