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Obdachlosenangelegenheiten

Obdachlosenangelegenheiten

Da die Gründe für Obdachlosigkeit meist vielschichtig sind, ist eine individuelle Betreuung der Betroffenen notwendig. Aus diesem Grund wird empfohlen, sich rechtzeitig mit dem Sachbearbeiter in Verbindung zusetzten, damit schnellstmöglich entsprechender Wohnraum beschafft werden kann.

Sollte die Obdachlosigkeit aufgrund eines Räumungsurteils eingetreten sein, ist beim Besuch im Ordnungsamt dieses Urteil mitzubringen.

Die Fachberatungsstelle für Wohnungslose im Oberbergischen Kreis arbeitet auf der Grundlage des § 22 SGB II; § 68 SGB XII Die Beratung zielt darauf ab, die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhindern. Die Fachberatungsstelle finden Sie:

Am Wehrenbeul 9
51643 Gummersbach
Tel.: 02261/913124
Tel. mobil:0160/91826240

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 3 - Bildung, Soziales, Ordnung, Bürgerservice

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

Kontakt

Yannek Lang