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Alters- und Ehejubiläen

Allgemeine Informationen

Altersjubiläen sind alle Geburtstage ab dem 90. Lebensjahr, zu denen der Bürgermeister persönlich gratuliert.

Ehejubiläen sind:
Goldhochzeiten (50 Jahre),
Diamantene Hochzeiten (60 Jahre),
Eiserne Hochzeiten (65 Jahre),
Gnadenhochzeiten (70 Jahre).

Bei Ehejubiläen wird seitens der Stadtverwaltung bei den Jubilaren angerufen und sich danach erkundigt, ob ein Besuch des Bürgermeisters gewünscht wird.

Alle Ehepaare, die auf eine 50-, 60-, 65- oder 70-jährige Ehe zurückblicken können, erhalten von der Stadt Bergneustadt, dem Oberbergischen Kreis sowie Land und Bund Ehrengeschenke und Glückwunschurkunden. Bekannt sind der Stadtverwaltung nur die Eheschließungen, die vor fünfzig oder mehr Jahren bei den Standesämtern Bergneustadt, Lieberhausen und Wiedenest/Pernze beurkundet worden sind. Unbekannt sind Ehen, die bei anderen Standesämtern geschlossen wurden.

Um Ehrungen vorbereiten und durchführen zu können, bittet die Stadtverwaltung die zukünftigen Jubilare, ihre Angehörigen, Nachbarn, Bekannten oder Freunde, bevorstehende Ehejubiläen der Stadt Bergneustadt rechtzeitig mitzuteilen

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 1 - Innere Verwaltung

FB 1 - Innere Verwaltung

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

Kontakt

Heike Schulz