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Ruhender Straßenverkehr

Ruhender Straßenverkehr

Verwarnungsgelder werden bei Verkehrsverstößen im Bereich des ruhenden Verkehrs ausgesprochen.

Die Höhe der Verwarnungsgelder richtet sich nach der Art der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit und sind im Verwarnungs- und Bußgeldkatalog zur Straßenverkehrsordnung festgelegt.

Sofern die ausgesprochene Verwarnung nicht fristgerecht gezahlt wird, ergeht nach einer Anhörung zum Tatvorwurf ein kostenpflichtiger Bussgeldbescheid. 

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 3 - Bildung, Soziales, Ordnung, Bürgerservice

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

Kontakt

Markus Greis