Ruhender Straßenverkehr
Ruhender Straßenverkehr
Verwarnungsgelder werden bei Verkehrsverstößen im Bereich des ruhenden Verkehrs ausgesprochen.
Die Höhe der Verwarnungsgelder richtet sich nach der Art der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit und sind im Verwarnungs- und Bußgeldkatalog zur Straßenverkehrsordnung festgelegt.
Sofern die ausgesprochene Verwarnung nicht fristgerecht gezahlt wird, ergeht nach einer Anhörung zum Tatvorwurf ein kostenpflichtiger Bussgeldbescheid.