Schülerversicherung
Schülerversicherung
Schülerunfallversicherung:
Alle Schülerinnen und Schüler sind während schulischer Veranstaltungen sowie auf den Wegen von und zu diesen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherungsvorschriften gegen Unfall versichert.
Zuständiger Unfallversicherungsträger in diesen Fällen ist die Unfallkasse NRW.
http://www.unfallkasse-nrw.de/
Sonstige Versicherungen:
Eine (Sach-)Versicherung, welche Schäden aufgrund grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Schülerinnen oder Schüler reguliert, gibt es hingegen nicht. Sollte einmal ein Schadensereignis eintreten, wird die private Haftpflichtversicherung der Schülerin / des Schülers bzw. deren Erziehungsberechtigten herangezogen.