Niederschlagswasserbeseitigung
Niederschlagswasserbeseitigung
Änderungen an den Einrichtungen der Niederschlagswasserbeitigung bedürfen immer der Genehmigung der Stadt, fachbereich Bauen, Planung, Umwelt.
Gegebennenfalls ist auch eine Genehmigung der Unteren Wasserbehörde beim Oberbergischen Kreis erforderlich.