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Grundsteuer

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird getrennt nach der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und der Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke erhoben. Veranlagungsgrundlage ist jeweils der Grundsteuermessbescheid des Finanzamts. Entsprechend den dort getroffenen Festsetzungen wird die Grundsteuer als Produkt aus Grundsteuermessbetrag x Hebesatz gegen den Grundsteuerpflichtigen, dies ist regelmäßig der Grundstückseigentümer, festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt im Abgabenbescheid. Weitere Erläuterungen erhalten Sie hierzu unter Grundbesitzabgaben.

Die Grundsteuerhebesätze der Stadt Bergneustadt werden jährlich neu in der Haushaltssatzung festgesetzt. Die aktuelle Höhe der Hebesätze können Sie unter dem Anliegen Hebesätze abfragen.

Bei Eigentumswechseln im laufenden Jahr ist der Verkäufer grundsätzlich bis zur Fortschreibung des Finanzamts auf den neuen Eigentümer zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Auf Erklärung des neuen Eigentümers hin kann bei ungeteiltem Übergang eines Grundstücks die Grundsteuerveranlagung jedoch im Vorgriff auf die Zurechnungsfortschreibung des Finanzamts auf den neuen Eigentümer übertragen werden.

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FB 2 - Finanzen

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Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

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