Hausnummerierung
Hausnummerierung
Jedes Haus ist vom Eigentümer/Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten mit der dem Grundstück zugeteilten Hausnummer zu versehen.
Die Hausnummer muss von der Straße erkennbar sein und lesbar erhalten werden.
In der Regel wird die Hausnummer von der Stadt im Zusammenhang mit der Beantragung eines Bauvorhabens festgesetzt. Sofern sich die Hausnummer ändert wird die neue Hausnummer ebenfalls vom Fachbereich Bauen, Planung, Umwelt festgesetzt.
Die Hausnummer ist entsprechend § 4 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Verkehrsflächen und in den Anlagen der Stadt Bergneustadt unmittelbar neben dem Haupteingang deutlich sichtbar anzubringen. Sofern ein Vorgarten vorhanden ist, der das Wohngebäude zur Straße hin verdeckt oder die Hausnummer nicht erkennen lässt, ist sie an der Einfriedung neben dem Eingangstor bzw. der Eingangstür zu befestigen, gegebenenfalls separat anzubringen.
Die deutliche Erkennbarkeit der Hausnummer liegt letzlich im Interesse des Hauseigentümers selbst - insbesondere wenn es darum geht, dass Feuerlösch- und Rettungsfahrzeuge schnell und zügig im Einsatzfalle das richtige Haus finden.
Bei einer Umnummerierung darf das bisherige Hausnummernschild während einer Übergangszeit von 1 Jahr nicht entfernt werden. Es ist mit roter Farbe durchzu- streichen, sodass die alte Nummer noch deutlich lesbar bleibt.