Hundesteuer
Hundesteuer
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Die Steuer wird im Abgabenbescheid festgesetzt. Hierzu werden unter dem Anliegen Grundbesitzabgaben weitere Erläuterungen gegeben.
Die Hundesteuer beträgt jährlich (Stand Januar 2019):
- wenn nur ein Hunde gehalten wird: 96,00 €
- wenn zwei Hunde gehalten werden: 120,00 € je Hund
- wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden: 144,00 € je Hund
Für gefährliche Hunde gelten abweichende und höhere Sätze. Weitere Angaben sind unter der Rubrik Ortsrecht der Hundesteuersatzung zu entnehmen.
Die steuerliche An- und Abmeldung des Hundes ist grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. Abgabe oder Abgang des Tieres vorzunehmen. Sie erfolgt zusammen mit der nach dem Landeshundegesetz vorzunehmenden schriftlichen An-oder Abmeldung per Vordruck bei dem zuständigen Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Hierzu erhalten Sie weitere Informationen unter dem Anliegen Landeshundegesetz.
Die Hundesteuermarke wird mit dem Abgabenbescheid zugesandt oder kann nach Anmeldung bei der zuständigen Mitarbeiterin des Steueramts abgeholt werden. Hunde dürfen außerhalb des umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen.
Onlineanmeldung
- Anmeldung eines kleinen Hundes
- Anmeldung eines großen Hundes (inkl. 25 Euro Gebühr)
- Anmeldung eines „Kampf“-Hundes
- Abmeldung eines Hundes
- Antrag auf Hundesteuerbefreiung oder -ermäßigung (für einen bereits angemeldeten Hund)
- Antrag auf Haltungserlaubnis
Zuständig für die An- und Abmeldung eines Hundes ist das Ordnungsamt Bergneustadt, zu erreichen unter der Zentralen Telefonnummer: 02261 404 0