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Kanalanschlussbeiträge

Kanalanschlussbeiträge

Die Stadt stellt zum Zweck der Abwasserbeseitigung in ihrem Gebiet und zum Zweck der Verwertung oder Beseitigung der bei der städtischen Abwasserbeseitigung anfallenden Rückstände die erforderlichen Anlagen als öffentliche Einrichtung zur Verfügung (öffentliche Abwasseranlagen).

Zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwands f. d. Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage erhebt die Stadt einen Anschlussbeitrag gem. den Vorschriften der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Klärschlammsatzung v. 10.12.1999, in der derzeit gültigen Fassung.

Nähere Auskünfte hierzu erteilt der Fachbereich Bauen, Planung, Umwelt.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 4 - Bauen, Planung, Umwelt

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

Kontakt

Dogan Sivrikaya