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Klärgruben Kleinkläranlagen

Klärgruben

Auf Grundstücken, die bebaut sind oder bebaut werden sollen, aber nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, muss zur Sicherung der Entwässerung eine Grundstücksentwässerungsanlage erstellt und betrieben werden. Gängige Anlagen sind derzeit z. B. die Dreikammer-Kleinkläranlage mit Tropfkörper und nachgeschalteter Anlage bzw. mit Anschluss an ein Gewässer.

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Zuständige Stelle

FB 4 - Bauen, Planung, Umwelt

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

Kontakt

Albert Allerdings