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Landschaftsschutzgebiet

Landschaftsschutzgebiet

Als Landschaftsschutzgebiete werden zumeist großflächige Landschaftsräume durch den Landschaftsplan festgesetzt. Aus folgenden Gründen können Landschaftsräume als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt werden:

- Schutz des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter
- Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes
- Besondere Bedeutung für die Erholung

Im Bereich der Stadt Bergneustadt werden vor allem durch den Landschaftsplan Nr.3 des Oberbergischen Kreises im gesamten Stadtgebiet großflächige Landschaftsräume als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter dem Schlagwort/Stichwort "Naturschutz".

Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Bauverwaltungs- und Planungsamt oder bei der Unteren Landschaftsbehörde des Oberbergischen Kreises, Tel.: 02261/88-0. 

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 4 - Bauen, Planung, Umwelt

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

Kontakt

Sabine Kaiser