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Naturschutz

Naturschutz

Naturschutzgebiete werden durch den Landschaftsplan festgesetzt, wenn dies aus einem der folgenden Gründe erforderlich ist:

- Schutz bestimmter wildlebender Pflanzen- und Tierarten,
- wissenschaftliche, naturgeschichtliche, landeskundliche oder erdgeschichtliche Erfordernisse,
- Seltenheit, besondere Eigenart oder hervorragende Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils.

Die Festsetzung eines Naturschutzgebietes stellt die strikteste Schutzkatergorie dar. Sie kann auch zur Herstellung oder Wiederherstellung eines Lebensraumes oder einer Lebensgemeinschaft getroffen werden. Im Landschaftsplan sind für die einzelnen Naturschutzgebiete alle Ge- und Verbote detailliert aufgelistet.

Der Landschaftsplan für das Bergneustädter Stadtgebiet kann beim Fachbereich bauen, Planung, Umwelt der Stadt Bergneustadt - nach vorheriger Terminabsprache- eingesehen werden.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 4 - Bauen, Planung, Umwelt

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

Kontakt

Sabine Kaiser