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Regenwasser

Regenwasser

Für die Beseitigung des anfallenden Regen- bzw. Niederschlagswasser besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang. Bei allen Bauvorhaben ist zusammen mit dem Bauantrag ein Entwässerungsantrag beim Tiefbauamt zu stellen.

Wird das Regenwasser zur Gartennutzung und Pflege der Außenanlagen benutzt, so ist dies in der Regel genehmigungsfrei. Der Überlauf des Auffangbehälters muss aber an den öffentlichen Kanal angeschlossen werden.

Soll eine Brauchwasseranlage zur Speisung von WC und Waschmaschine betrieben werden, so ist eine ausführliche Beratung beim Wasserwerk der Stadt Bergneustadt empfehlenswert.

Zur Erhebung der Niederschlagswassergebühr siehe Punkt „Niederschlagswassergebühren“.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 4 - Bauen, Planung, Umwelt

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

Kontakt

Albert Allerdings