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Schmutzwassergebühren

Schmutzwassergebühren

Schmutzwassergebühren werden für die Inanspruchnahme der städtischen Abwasseranlage zur Beseitigung von Schmutzwasser erhoben. Gebührenpflichtig ist grundsätzlich der Eigentümer des angeschlossenen Grundstücks. Die Festsetzung erfolgt im Abgabenbescheid. Hierzu erhalten Sie weitere Erläuterungen unter dem Anliegen Grundbesitzabgaben.

Die Schmutzwassergebühr wird nach dem so genannten Frischwassermaßstab bemessen. Hiernach gelten alle dem angeschlossenen Grundstück aus fremden und eigenen Wasserversorgungsanlagen zugeführten Wassermengen als dem Kanal zugeleitete Schmutzwassermenge.

Zu den eigenenen Wasserversorgungsanlagen zählen insbesondere auch die Regenwasseranlagen. Soweit Regenwasser auf dem Grundstück zu Brauchwasserzwecken (Toilettenspülung, Waschmaschinen etc.) genutzt wird, sind diese Wassermengen der Stadt zu melden und unterliegen der Schmutzwassergebühr.

Neben der Schmutzwassermenge ist die Höhe der Gebühr von der vorhandenen Anschlussart abhängig. Die meisten Grundstücke in Bergneustadt unterliegen dem Vollanschluss. Das heißt, dass die eingeleiteten Abwässer dem Klärwerk Schönenthal zugeleitet werden.

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FB 2 - Finanzen

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Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

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