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Fischereischeine Angelschein

Allgemeine Informationen

Fischereischeine werden ausgestellt als:

  • Jugendfischereischein;
  • Jahresfischereischein;
  • Fünfjahresfischereischein


Beantragt werden kann im einzelnen:
der Jugendfischereischein ab 10 - 16 Jahre
der Jahresfischereischein und der Fünfjahresfischereischein ab dem 14. Lebensjahr nach Ablegung der Fischerprüfung.

Diese Prüfung kann beim Oberbergischen Kreis abgelegt werden.

Zu beachten ist, dass bei der Neubeantragung und der Verlängerung der Fischereischeine immer das laufende Jahr mitgerechnet wird.

Welche Gebühren fallen an?

Jugendfischereischein 8,- EUR;
Jahresfischereischein 16,- EUR;
Fünfjahresfischereischein 48,- EUR

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bundespersonalausweis oder Reisepass,

Lichtbild,

Nachweis über die Ablegung der Fischerprüfung

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 1 - Innere Verwaltung

FB 1 - Innere Verwaltung

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

Zuständige Stelle

Bürgerservice

FB 3 - Bildung, Soziales, Ordnung, Bürgerservice

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

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