Schwerbehindertenausweis
Schwerbehindertenausweis
Vordrucke für Erst- u Änderungsanträge werden an der Zentrale oder im Bürgerservice ausgegeben.
Für die Entscheidung zuständig ist:
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Amt für Soziale Angelegenheiten
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach
Tel.: 02261/880
Die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises kann außer vom Oberbegischen Kreis auch vom städt. Bürgerservice vorgenommen werden, wenn keine neuen Feststellungen des Grades der Behinderung oder anderer gesundheitlicher Merkmale erforderlich ist.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an