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Sozialhilfe

Sozialhilfe

Leitgedanke und Zielsetzung der Sozialhilfe nach Sozialgesetzbuch XII:
Die Ermöglichung ein menschenwürdiges Leben zu führen.

Auftrag der Sozialhilfe:
Hilfe zur Selbsthilfe, um bedürftige Bürgerinnen und Bürger zu befähigen, dauerhaft ohne Sozialhilfe menschenwürdig zu leben.

Sozialhilfe ist abhängig von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Eine Unterhaltsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Angehörigen wird geprüft.

Schwerpunkte der Sozialhilfe:

Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen
Hilfen zur Gesundheit
- Hilfe bei Krankheit
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Hilfe zur Pflege
- Häusliche Pflege
- Pflegegeld
Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Hilfen in anderen Lebenslagen
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Blindenhilfe
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen
- Bestattungskosten.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 3 - Bildung, Soziales, Ordnung, Bürgerservice

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

Kontakt

Sabine Busse