Inhalt

Sperrzeit

Sperrzeit

Die Sperrzeit für Gaststätten, öffentliche Vergnügungsstätten (z.B. Spielhallen), Jahrmärkte, Volksfeste u.a. ist seit dem 1.8.2001 durch § 4 der Gaststättenverordnung für das Land NRW geregelt. Diese Sperrzeiten sind wie folgt festgelegt:

Schank- und Speisewirtschaften:
05.00 - 06.00 Uhr

öffentliche Vergnügungsstätten
01.00 - 06.00 Uhr

Jahrmärkte, Kirmesveranstaltungen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen
22.00 - 07.00 Uhr.

Daneben sind die weitergehenden Regelungen im Feiertagsgesetz NRW an kichlichen und Stillen Feiertagen bei bestimmten unterhaltenden und sportlichen Veranstaltungen zu beachten.

Formulare

Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit gemäß § 18 (GastG),

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 3 - Bildung, Soziales, Ordnung, Bürgerservice

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

Kontakt

Frank Jesse