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Straßen und Wege

Straßen und Wege

Die Stadt Bergneustadt weist darauf hin, dass Anpflanzungen aller Art, wie Hecken, Sträucher, Äste usw. nicht in den Lichtraum der Straße bzw. des Gehsteiges hineinragen dürfen. Diese Überhänge von Bäumen, Sträuchern und Hecken sind nicht nur für Fußgänger ein Hindernis, sondern auch eine Gefährdung des "rollenden Verkehrs", was zu einem erhöhten Unfallrisiko führen kann.

Um eine reibungslose Verkehrsabwicklung gewährleisten zu können, werden die Eigentümer aufgefordert, in die Fahrbahn bzw. den Gehweg ragende Äste und Zweige zu entfernen. Insbesondere müssen die Sichtfelder bei Straßeneinmündungen und Kurven freigehalten werden. Im Falle der Nichtbeachtung dieser Aufforderung sieht sich die Stadt Bergneustadt gezwungen, den Zuschnitt durch eigenes oder fremdes Personal vorzunehmen und die dabei entstehenden Kosten dem Grundstückseigentümer in voller Höhe zu berechnen. Deshalb unsere Bitte, lassen Sie es nicht so weit kommen!

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Zuständige Stelle

FB 4 - Bauen, Planung, Umwelt

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

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