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Straßenaufbrüche

Straßenaufbrüche

Straßenaufbrüche werden im Stadtgebiet nach vorheriger Anzeige bei der Stadtverwaltung von den örtlichen Versorgungsträgern durchgeführt. Zu den Versorgungsträgern zählen u.a.: AggerEnergie,Telekom, städt. Wasserwerk.

Im Rahmen der laufenden Straßenkontrolle werden die Baustellen von der Stadt kontrolliert.

Die Versorgungsträger sind auch für Schäden am Straßenkörper, die durch ihre Baueingriffe verursacht werden, verantwortlich.

Sofern Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer ebenfalls zum Anschluß ihres Grundstückes - in der Regel an die öffentliche Kanalisation- einen Straßenaufbruch durchführen müssen, empfiehlt es sich hier, rechtzeitig mit der unten genannten Dienststelle Kontakt aufzunehmen. Von dort werden ihnen dann die für das Stadtgebiet zugelassenen Fachfirmen benannt, die die Straßenaufbrüche ordnungsgemäß durchführen können.

Die Sicherung der Baustellen und die ordnungsgemäße Abwicklung des Straßenaufbruches ist dann Sache der Fachunternehmung.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 4 - Bauen, Planung, Umwelt

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

Kontakt

Thomas Zeuge