Straßensperrungen
Straßensperrungen
Gem. §§ 29 und 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen vor Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen (z.B. Straßenfeste, Umzüge) und vor Beginn von Bauarbeiten (z.B. Verlegung von Hausanschlüssen, Aufstellung von Baugerüsten, Tiefbauarbeiten), die sich auf den Straßenverkehr auswirken, die Veranstalter, Bauunternehmer oder die beauftragenden Privatpersonen einen Antrag stellen, um die notwendige Verkehrsbeschilderung und evtl. Straßensperrungen vornehmen zu können. Dem Antrag sind ausführliche Beschilderungspläne beizufügen, aus der sich die geänderte Verkehrsführung ergibt.
Die Bearbeitung und Entscheidung hierüber trifft:
Landrat des Oberbergischen Kreises
-Straßenverkehrsamt-
Kölner Straße 235
51645 Gummersbach
Über die Adresse https://service.obk.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/23564/show gelangen Sie an alle wichtigen Daten des Straßenverkehrsamtes und können sich über diese Seite zudem Vordrucke und Informationen zu vielen Stichworten abrufen.