Teilungsgenehmigung
Teilungsgenehmigung
Die Teilung ist die dem Grundbuchamt gegenüber abgegebene oder sonstwie erkennbar gemachte Erklärung des Eigentümers, das ein Grundstückteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbständiges Grundstück oder als ein Grundstück zusammen mit anderen Grundstücken oder mit Teilen anderer Grundstücken eingetragen werden soll ( Parzellenteilung oder Parzellenvereinigung).
Die Teilung eines Grundstückes bedarf der Genehmigung wenn die Gemeinde im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes dies durch Satzung bestimmt hat. Die Genehmigung wird durch die Bauaufsichtsbehörde erteilt.
Neben der planungsrechtlichen Genehmigung ist eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung erforderlich, die immer dann erteilt werden kann, wenn durch die Teilung keine bauordnungswidrigen Zustände eintreten.
Rechtsgrundlage für die Teilungsgenehmigung ist zum einen § 19 des Baugesetzbuches und § 7 der Bauordnung für das Land Nordrhein Westfalen.
Nähere Auskünfte erteilt der Oberbergische Kreis, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach, Tel.: 02261/88-0.