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Tierkörperbeseitigung

Tierkörperbeseitigung

Grundsätzlich gilt, das Tierkörper und Tierkörperteile in zugelassenen Tierkörperbeseitigungsanstalten zu beseitigen sind. Die Meldepflicht über tote Tiere obliegt dem Besitzer des Tieres oder dem Eigentümer des Grundstückes, auf dem fremde oder herrenlose Tiere (z.B. Wild), Hunde oder Katzen aufgefunden werden. Die Anzeige hat unverzüglich zu erfolgen. Rechtsgrundlage ist das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz vom 25.01.2004 (BGBl I S. 82) Tote Tiere werden abgeholt durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt

Firma SARIA
Brunnenstr. 138
44536 Lünen

Tel. 02306/9270927 oder 02306/9270921

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Zuständige Stelle

FB 3 - Bildung, Soziales, Ordnung, Bürgerservice

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt