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Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss

Allgemeine Informationen

Zahlung von Unterhaltsvorschussleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für Kinder ab Geburt bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (maximal jedoch nur für 72 Monate), sofern nicht oder nicht in voller Höhe der gesetzliche Mindestunterhalt (Regelbetrag zu 100%) vom Unterhaltspflichtigen gezahlt wird.

Kontaktaufnahme:

Jugendamt
Am Wiedenhof 5, 51643 Gummersbach
Tel.: 02261/88-5103
E-Mail: amt51@oberbergischer-kreis.de

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 3 - Bildung, Soziales, Ordnung, Bürgerservice

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt