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Verpachtungen

Verpachtungen

Die Verpachtung von städtischem Grün- und Ackerland erfolgt durch die Stadtverwaltung, Bauverwaltungs- und Planungsamt. Hier erhalten Sie auch Auskunft darüber, ob überhaupt städt. Flächen für Anpachtzwecke zur Verfügung stehen, Tel. 02261/404-0.

Der Pachtzins ist abhängig vom betroffenen Grundstück.

Die Pachtverträge richten sich nach den Bestimmungen des Zivilrechtes und den zwischen Verpächter und Pächter getroffenen schriftlichen Absprachen.

Bearbeitungsgebühren fallen nicht an.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 4 - Bauen, Planung, Umwelt

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

Kontakt

Henriette Lendvaczky