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Wahlen

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Die Organisation von

- Europawahlen
- Bundestagswahlen
- Landtagswahlen
- Kreistagswahlen
- Stadtratswahlen

sowie die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters und Landrates wird vom Wahlbüro innerhalb des Personal- und Schulverwaltungsamtes vorbereitet und organisiert.

Die Abgeordneten der Parlamente, des Kreistages und Stadtrates sowie der Bürgermeister und der Landrat werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Diese Wahlrechtsgrundsätze sind für alle Wahlen verbindlich.

Die Wahlen finden bis auf die Bundestagswahl, wo alle 4 Jahre gewählt wird, im Abstand von 5 bzw. 6 Jahren statt.

Gewählt werden kann neben der unmittelbaren Abgabe des Stimmzettels im Wahllokal unter bestimmten Voraussetzungen auch per Briefwahl. Das für die Stimmabgabe vorgesehene Wahllokal ist der Wahlbenachrichtigungskarte zu entnehmen, die jeder Wahlberechtigte etwa 3 - 4 Wochen vor dem Wahltermin erhält. Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist jedoch die Eintragung im Wählerverzeichnis.

Für die Abwicklung jeder Wahl sucht die Stadtverwaltung eine Vielzahl von Wahlhelfern, die bereit sind, gegen ein Erfrischungsgeld in einem der Bergneustädter Wahllokale am Wahltag bei der Abwicklung mitzuhelfen.

Formulare

Antrag für Unionsbürger auf Eintrag in das Wählerverzeichnis zur Europawahl 2024 gemäß § 17a Absatz 2 der Europawahlordnung

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 3 - Bildung, Soziales, Ordnung, Bürgerservice

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

Kontakt

Frank Jesse