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Zinsen Gewerbesteuer

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird von der Stadt Bergneustadt durch Gewerbesteuerbescheid gegen denjenigen festgesetzt, der nach Maßgabe des Gewerbesteuergesetzes der Gewerbesteuerpflicht unterliegt. Veranlagungsgrundlage ist jeweils der Gewerbesteuermessbescheid des zuständigen Finanzamts. Entsprechend den dort getroffenen Festsetzungen wird die Gewerbesteuer eines Jahres als Produkt aus Gewerbesteuermessbetrag x jeweiligem Hebesatz gegen den Steuerpflichtigen festgesetzt (bei verspäteter Abgabe der jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt kann ein Verspätungszuschlag hinzukommen). Veranlagungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Der Steuerbetrag ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig und unterliegt der Verzinsung.

Im laufenden Jahr sind von dem Steuerpflichtigen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Gewerbesteuervorauszahlungen zu entrichten. Die einzelne Vorauszahlung beträgt grundsätzlich ein Viertel der letzten veranlagten Gewerbesteuer. Die für einen Erhebungszeitraum insgesamt entrichtete Vorauszahlung wird bei Festsetzung der Gewerbesteuer dieses Zeitraums angerechnet.

Der Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Bergneustadt wird jährlich neu in der Haushaltssatzung festgesetzt. Die aktuelle Höhe können Sie unter dem Anliegen Hebesätze abfragen.

Für die meisten in Bergneustadt belegenen Gewerbebetriebe ist der Gewerbesteuermessbetrag durch das Finanzamt Gummersbach festzusetzen.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 2 - Finanzen

FB 2 - Finanzen

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

Kontakt

Ute Knieriem