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Niederschlagswasserbeseitigung

Niederschlagswasserbeseitigung

Änderungen an den Einrichtungen der Niederschlagswasserbeitigung bedürfen immer der Genehmigung der Stadt, fachbereich Bauen, Planung, Umwelt.

Gegebennenfalls ist auch eine Genehmigung der Unteren Wasserbehörde beim Oberbergischen Kreis erforderlich.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 4 - Bauen, Planung, Umwelt

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

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