Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz
Als Zweitwohnsitz gilt eine Immobilie, die neben Ihrem Hauptwohnsitz wohnlich von Ihnen genutzt wird. Der Hauptwohnsitz wird danach definiert, wo sich der Schwerpunkt Ihrer gesamten Lebensverhältnisse befindet.
Als Zweitwohnsitz gilt eine Immobilie, die neben Ihrem Hauptwohnsitz wohnlich von Ihnen genutzt wird. Der Hauptwohnsitz wird danach definiert, wo sich der Schwerpunkt Ihrer gesamten Lebensverhältnisse befindet.