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Auslegung Bauleitpläne

Auslegung Bauleitpläne

          Allgemeine Informationen

Entsprechend § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die Bürger im Rahmen der Bauleitplanung möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestalltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; hierbei wird den Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die Entwürfe von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) sind nach der frühzeitigen Beteiligung, sofern davon nicht abgewichen wurde, mit dem Erläuterungsbericht und der Begründung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt (Bergneustadt im Blick) bekanntgemacht mit dem Hinweis darauf, das Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.

Die Auslegung der Bauleitpläne erfolgt im Flurbereich auf Ebene 3.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 4 - Bauen, Planung, Umwelt

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

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