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Eheschließung

Eheschließung

          Eheschließung

  • Eheschließung
    • Allgemeine Informationen
    • Welche Gebühren fallen an?
    • Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Formulare
    • Wer ist zuständig?
    • Ansprechpartner/in
Allgemeine Informationen

Eheschließungen werden von Montag bis Freitag im Trauzimmer des Rathauses Bergneustadt, Kölner Str. 256 oder im Heimatmuseum, Wallstr. 1, vorgenommen. Im Heimatmuseum, Wallstr. 1, sind Eheschließungen auch an einem Samstag und Sonntag möglich. Termine für das Heimatmuseum erfragen Sie bitte direkt beim Heimatmuseum: 
Tel.: 02261 43184
www.heimatmuseum-bergneustadt.de

Der Eheschließung geht deren Anmeldung voraus. Die Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem Heiratstermin beim Standesamt angemeldet werden, wenn einer der Verlobten seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnung) in Bergneustadt hat.

Die Anmeldung der Eheschließung sollte persönlich durch das Brautpaar erfolgen. Sollte es dem Brautpaar zeitlich nicht möglich sein, dass beide die Anmeldung vornehmen können, so kann die Anmeldung auch nur von einem Partner mit der sorgfältig ausgefüllten Bevollmächtigung vorgenommen werden.

Bevor eine Eheschließung vorgenommen werden kann, müssen die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Rechtliche Voraussetzungen für eine Eheschließung sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB):

  • die Volljährigkeit (oder Ehemündigkeitserklärung)
  • die Geschäftsfähigkeit
  • keine Verwandtschaft in gerader Linie und keine Geschwisterschaft
  • keine bestehende Ehe (ledig oder frühere Ehen müssen aufgelöst sein).

Sind diese rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, so kann die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt erfolgen.

Welche Gebühren fallen an?
  • Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 40,- 
  • Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 66,- 
  • Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt 40,- 
  • Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes 66,- 
  • Prüfung der Voraussetzung für die Begründung einer Lebenspartnerschaft bei der Anmeldung der Begründung 40,- 
  • Prüfung der Voraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 66,- 
  • Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft durch ein anderes als das für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft zuständige Standesamt 40,- 
  • Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes 66,- 
  • Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft 40,- 
  • Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung   21,- 
  • zzgl. Eheurkunde 10,00 und optional ein Stammbuch (Preise variabel)
Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen variieren nach Familienstand und Staatsangehörigkeit, daher erfragen Sie diese bitte telefonisch beim Standesamt.

Sind beide Eheschließende ledig und deutsche Staatsangehörige, sind jeweils ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes) und der Personalausweis/Reisepass erforderlich.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Standesamt

Kontakt