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Ehrenpatenschaft

Ehrenpatenschaft

Allgemeine Informationen

Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten

Der Bundespräsident übernimmt die Ehrenpatenschaft, wenn zur Zeit der Antragstellung einschl. des Patenkindes mindestens 7 lebende Kinder vorhanden sind, die von denselben Eltern, demselben Vater oder derselben Mutter abstammen. Die Familie muß die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

FB 1 - Innere Verwaltung

FB 1 - Innere Verwaltung

Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt

Kontakt

Anja Mattick