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Einzugsermächtigung

Einzugsermächtigung

Das Lastschrift-Einzugsverfahren trägt dazu bei, die Zahlung fälliger Beträge zu vereinfachen und die Kosten zu mindern. In der Stadt Bergneustadt wird es seit vielen Jahren mit hoher Beteiligung eingesetzt. Bei Teilnahme an dem Lastschrift-Einzugsverfahren wird die Forderung bei Fälligkeit von Ihrem Girokonto abgebucht.

Sie können auch nach den allgemeinen Regeln des Lastschriftverkehrs Ihrem Kreditinstitut gegenüber der Belastung widersprechen und so die Aufhebung einer Ihrer Ansicht nach unberechtigten Lastschrift erreichen.   

Einzugsermaechtigung

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Zuständige Stelle

FB 2 - Finanzen

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Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt