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Bebauungsplan Nr. 22 - Altstadt hier: Einstellung des Bauleitplanverfahrens und Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Bergneustadt hat am 28.02.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 – Altstadt gem. § 2 Abs. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 14.03.2018 ortsüblich bekanntgemacht. Nunmehr hat der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Bergneustadt in seiner Sitzung am 07.11.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist, und gemäß § 41 Absatz 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), jeweils in der gültigen Fassung, beschlossen, das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 22 - Altstadt einzustellen, den Aufstellungsbeschluss vom 28.02.2018 (0437/2018) aufzuheben und die Verfahrenseinstellung amtlich bekannt zu machen.

Ursprünglich vorgesehener Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22

Bekanntmachungsanordnung:

Der Beschluss des Bau- und Planungsausschusses vom 07.11.2022 über die Einstellung des Verfahrens und Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 1 Abs. 8 i. V. m § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Bergneustadt, den 22.11.2022                                                                           

Matthias Thul

Bürgermeister