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Wohnung oder Haus Mieten

Mietspiegel


Wohnungsmiete


Wohnraumförderung

Einen Antrag auf Mietzuschuss können Sie stellen, wenn Sie Mieter von Wohnraum sind. Einen Antrag auf Lastenzuschuss können Sie stellen, wenn Sie Eigentümer z.B. eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sind und diesen Wohnraum selbst bewohnen.

Wohngeld

Mit dem Wohngeldrechner können Sie sich anonym Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch ausrechnen lassen.

Die Anträge zum Wohngeld können direkt am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden.


Wohngeldreform 2023:

Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.

Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.

Ab Mitte Dezember 2022 kann online über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.

Mit dem Wohngeldrechner können Sie sich anonym Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch ausrechnen lassen.

Die Anträge können direkt am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Weitere nützliche Links:
  • Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Oberbergischen Kreis: www.gars.nrw/obk
  • Raum Information Oberbergischer Kreis: www.obk.de/rio (grafische Darstellung verschiedener Fachdaten)
  • Immobilienmarkt NRW: www.boris.nrw.de (alle Gutachterausschüsse in NRW mit Ihren Veröffentlichungen)