Inhalt

Bundesweiter Warntag am 10. September 2026

Die Kreisverwaltung informiert monatlich zum Thema Notfallvorsorge. Diesmal geht es um den
bundesweiten Warntag am Donnerstag, 10. September 2026.
Oberbergischer Kreis. Unwetter, Stromausfälle, Großbrände oder andere außergewöhnliche
Ereignisse können jederzeit unerwartet eintreten. Die Kreisverwaltung, Feuerwehren,
Hilfsorganisationen und weitere Behörden bereiten sich auf solche Situationen vor und leisten im
Ernstfall Hilfe. Doch bei größeren Schadensereignissen können die Einsatzkräfte nicht überall
gleichzeitig sein. Deshalb ist es wichtig, dass auch jede und jeder Einzelne Vorsorge trifft und sich
informiert.
Der bundesweite Warntag am Donnerstag, 10. September 2026, bietet dafür einen guten Anlass.
Ab 11:00 Uhr werden die Warnsysteme in Deutschland erneut getestet. Über das Modulare
Warnsystem (MoWaS) werden verschiedene Warnkanäle angesteuert. Dazu gehören unter
anderem die Warn-App NINA, der Cell-Broadcast für Smartphones sowie weitere Warnmittel.
Im Oberbergischen Kreis werden zudem die Sirenen ausgelöst. Gegen 11:45 Uhr erfolgt die
Entwarnung. Auch diese wird über die Warnmittel verbreitet.
Der bundesweite Warntag dient dazu, die technischen Warnsysteme zu erproben und ihre
Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Gleichzeitig soll er das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig
es ist, Warnungen wahrzunehmen und im Ernstfall richtig zu handeln.
„Der Warntag erinnert uns daran, dass Notfallvorsorge eine gemeinsame Aufgabe ist“,
sagt Landrat Klaus Grootens. „Die Behörden und Einsatzkräfte schaffen die notwendigen
Voraussetzungen und bereiten sich auf unterschiedliche Szenarien vor. Aber Notfallvorsorge
beginnt auch zu Hause. Es ist wichtig, dass jede und jeder selbst die notwendigen Vorkehrungen
trifft, um im Ernstfall gewarnt zu werden und im häuslichen Umfeld vorbereitet zu sein.“
Warnmeldungen können nur helfen, wenn sie die Menschen erreichen.
Der Oberbergische Kreis ruft die Bevölkerung dazu auf, den 10. September auch für einen
persönlichen Vorsorge-Check zu nutzen. Bürgerinnen und Bürger sollten auch darüber hinaus
regelmäßig überprüfen, ob sie die notwendigen technischen Voraussetzungen geschaffen haben,
um die Warnmeldungen empfangen zu können. Dazu gehört zum Beispiel:
• Die Warn-App wie NINA auf dem Smartphone zu installieren und richtig einzurichten (Tipps
zu den Einstellungen gibt es auf www.bbk.bund.de).
• Sich über die Bedeutung der Sirenensignale zu informieren.
• Die Einstellungen des Smartphones für Warnmeldungen zu überprüfen.
• Ein batteriebetriebenes oder kurbelbetriebenes Radio bereitzuhalten.
• Einen gewissen Notvorrat vorzuhalten (Liste auf www.bbk.bund.de).
28.08.2026: Bundesweiter Warntag am 10. September 2026:
Warnmedien kennen und selbst vorsorgen Seite 2/3
• Angehörige und Bekannte, insbesondere ältere oder hilfebedürftige Menschen, über
Warnmöglichkeiten und Vorsorgemaßnahmen zu informieren.
Birgit Hähn, Dezernentin für Sicherheit und Ordnung beim Oberbergischen Kreis, macht deutlich
„Wer Warnmeldungen empfangen kann, die Sirenensignale kennt und für die erste Zeit wichtige
Dinge wie ein Radio, Batterien, Trinkwasser und Lebensmittel im Haus hat, ist besser vorbereitet
und kann in einer außergewöhnlichen Situation besonnen handeln.“
Bevölkerungsumfrage
Im Anschluss an den Warntag führt der Bund eine Bevölkerungsumfrage durch. Die Erfahrungen
der Bevölkerung mit den unterschiedlichen Warnmitteln sollen dazu beitragen, die Warnung in
Deutschland weiterzuentwickeln. Die Umfrage ist unter www.warntag-umfrage.de erreichbar.
Weitere Informationen zum bundesweiten Warntag
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe stellt Informationen unter
www.bbk.bund.de/bundesweiter-warntag bereit.
Informationen zu Warnungen und Sirenensignalen im Oberbergischen Kreis gibt es
unter www.obk.de/warnungbevoelkerung. Hinweise und Tipps zur persönlichen Notfallvorsorge
sind unter www.obk.de/notfall-info zu finden.
Die Pressemitteilung verfügt über Links zu den Original-Fotos in hochauflöslichem Format.
Sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) an den zur Verfügung gestellten Bildmaterialien
liegen gemäß § 43 UrhG bei dem Oberbergischen Kreis. Der Oberbergische Kreis räumt Ihnen
für Ihre Berichterstattung an den Bildmaterialien ein einfaches Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs.
2 UrhG ein. Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2
UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt. Der Oberbergische
Kreis möchte, dass bei der Veröffentlichung der durch ihn bereitgestellten Fotos das Bildrecht
angegeben wird, das in der Pressemitteilung angegeben wird. Diese Angabe entspricht den
hinterlegten Informationen im IPTC-Feld Nr. 110.